Praxisanleitung

Aufgabe der Praxisanleitung ist es, den Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Die Praxisanleitung ist außerdem federführend in der Zusammenarbeit mit der Altenpflegeschule/Pflegeschule.

Wählen Sie für weitere Informationen den nebenstehenden Standort aus.

ZIEL DER WEITERBILDUNG

Die Teilnehmenden erwerben für die Rolle der Praxisanleitung strukturelle und methodische Fachkenntnisse und trainieren soziale und pädagogische Fähigkeiten, die sie für ihr Handeln im Umgang mit den Auszubildenden, aber auch dem Kollegium, der Leitung oder den zu betreuenden Personen benötigen.

Die Weiterbildung findet an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte statt.

ZIELGRUPPE

Altenpfleger (m/w/d), Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) und Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) und Pflegefachmänner (m/w/d) in der stationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Grundlagen für die Weiterbildung sind das Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens vom 11. Februar 2003 und die Thüringer Pflegefachberufe-Weiterbildungsverordnung vom 24. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

UNTERRICHTSINHALTE
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Ethische Entscheidungsfindung
  • Der Pflegeprozess
  • Rechtliche Grundlagen
  • Einführung ins Qualitätsmanagement
  • Methodik und Didaktik der Anleitung
  • Einführung in die Pflegewissenschaft
  • Prüfung | praktische Prüfung und Kolloquium
UMFANG

300 PRÄSENZSTUNDEN

  • theoretischer und praktischer Unterricht
ABSCHLUSS

Die Teilnehmenden erhalten nach bestandener Prüfung ein Zeugnis. Die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung erteilt das Thüringer Landesverwaltungsamt.

KURSDATEN

Auf Anfrage

PREIS

2.600 € inkl. Prüfungsgebühren*

*vorbehaltlich Gebührenänderung

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form mit aktuellem Lichtbild
  • Erlaubnis zum Führen der Berufszeichnung*
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers
  • Nachweis der einjährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf

*beglaubigte Kopie

FÖRDERUNG

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (Fördermöglichkeiten Weiterbildung). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Weiterbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

FORTBILDUNGSPUNKTE

Für die Weiterbildung können 25 Fortbildungspunkte erworben werden.