Heilpädagoge (m/w/d)

Heilpädagogen (m/w/d) arbeiten in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Tagesstätten sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Sie finden ebenso Anstellung in Förderschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Reha-Zentren. Ausgebildete Fachkräfte unterstützen Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, Kinder und Heranwachsende mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten oder chronischen Erkrankungen, um ihnen die soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern. Auf Grundlage heilpädagogischer Diagnostik erkennen sie vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der betroffenen Personen. Daraufhin erstellen sie individuelle Entwicklungspläne. Durch pädagogische Maßnahmen stärken sie die Persönlichkeit und die verschiedenen Kompetenzbereiche ihrer Klientinnen und Klienten.

FACHHOCHSCHULREIFE

Durch zusätzlichen Unterricht in den Fächern Deutsch | Kommunikation (inkl. schriftlicher Prüfung) und Mathematik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

EINSATZFELDER
  • Werk- und Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Frühförderstellen
  • Sozial- und heilpädagogische Familienhilfe
  • Förderschulen
  • Rehazentren
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder behandelt:

  • Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Heilpädagogisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
  • Menschen beraten, begleiten und unterstützen
  • Heilpädagogische Methoden anwenden und Lebenswelten gestalten
  • Heilpädagogische Konzepte planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentieren
  • Heilpädagogische Arbeit organisieren und koordinieren
  • Praxisbegleitung | Praxisreflexion

Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtsstunden. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in sowie eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit in der erworbenen Qualifikation.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die Aufnahme in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform ist ein Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit und eine Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit notwendig. Erwerbstätige, die nicht im einschlägigen Bereich tätig sind oder Nichterwerbstätige müssen vor Ausbildungsbeginn 200 Stunden heil- oder sonderpädagogische Praxis nachweisen.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist 
    (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
  • zwei Lichtbilder neueren Datums
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • amtliches Führungszeugnis
  • bei Teilzeit: Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung und Arbeitgeberbestätigung über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit oder Nachweis über 200 Stunden heil- oder sonderpädagogische Praxis
VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig.

Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Berufsanerkennung und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). 

Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

990,- € (18 Monatsraten zu 55,- €)*

*vorbehaltlich Gebührenänderung