Sozialassistent (m/w/d)

Sozialassistent:innen arbeiten häufig für freie Wohlfahrtsverbände, kommunale Dienststellen oder kirchliche Verbände und besonders in Kinder- und Jugendeinrichtungen, stationären Einrichtungen oder Wohngruppen für Menschen mit/ohne Beeinträchtigung, aber auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Sie unterstützen die vor Ort tätigen Erzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen oder Pflegekräfte bei pädagogisch-betreuenden, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerischen Aufgaben. Ausgebildete Fachkräfte helfen ihren Klient:innen bei den Aufgaben des Alltags. Sie erledigen zum Beispiel Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, helfen bei der Körperpflege, leiten zu Beschäftigungen an und sind aufmerksame Gesprächspersonen.

EINSATZFELDER
  • Wohnstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
  • Internate an Schulen für Kinder und Jugendliche (mit Beeinträchtigung)
  • Heime für Kinder und Jugendliche
  • Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Kindertagesbetreuungen
  • lntegrationskindertagesstätten/Kindertagesstätten
  • Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Kinder- und Jugendprojekte
  • Frauenhäuser
  • Förderschulen
  • Zoopädagogik/Theaterpädagogik
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Lernfelder behandelt:

  • Deutsch | Englisch | Sport | Mathematik | Politische Bildung
  • Entwicklung eines beruflichen Selbstverständnisses
  • Lernprozesse strukturieren und organisieren
  • Menschen in ihrer Lebenswelt wahrnehmen, in ihrer Entwicklung verstehen und Beziehungen aufbauen
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Bildungs- und Aktivierungsprozesse begleiten und anleiten
  • Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen durchführen
  • Eine gesunde Lebensweise unterstützen
  • Mit Angehörigen und Institutionen zusammenarbeiten
  • Lernfeldübergreifende Projekte

Im Rahmen der Ausbildung sind praktische Einsätze in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Tätigkeitsfeldern vorgesehen.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.

VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

FACHHOCHSCHULREIFE

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch Ergänzungsunterricht, einer Zusatzprüfung in Mathematik und Englisch sowie ein mindestens halbjähriges Praktikum möglich. Prüfungsgebühren fallen gesondert an.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. Für Materialien, Berufsanerkennung, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt.

Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen. Es besteht je nach persönlichen Voraussetzungen auch die
Möglichkeit, BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier: „Fördermöglichkeiten während der Ausbildung“

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft sowie psychische Stabilität mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation.
In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist.


Für die endgültige Zulassung sind spätestens zum Ausbildungsbeginn

  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Zugangsvoraussetzungen nachweist,
  • ein amtliches Führungszeugnis sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung
    vorzulegen.


Sowohl das Führungszeugnis als auch die ärztliche Bescheinigung dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

 

HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses