Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten (m/w/d) aus der EU und Drittstaaten

Wer außerhalb Deutschlands eine Ausbildung oder ein Studium zum Physiotherapeuten (m/w/d) abgeschlossen hat und künftig in Deutschland arbeiten möchte, kann mithilfe des Anpassungslehrgangs seinen Berufsabschluss durch die zuständige Bezirksregierung staatlich anerkennen lassen und damit seine Arbeit als Fachkraft im Bereich Physiotherapie offiziell ausüben.
Der „Anpassungslehrgang für Physiotherapeuten aus der EU und Drittstaaten“ wird gemäß den §§ 21 a/b APrV-PhysTh durchgeführt.

DIESER LEHRGANG …
• unterstützt die Teilnehmenden dabei, ihre praktischen  und theoretischen Fähigkeiten im Umgang mit komplexen Patientensituationen weiter auszubauen und gezielt auf die Anforderungen des deutschen Gesundheitssystems auszurichten
• fördert die sozio-kulturelle Eingliederung der Teilnehmenden, sodass sie sich im beruflichen Umfeld schnell zurechtfinden
• ist nach AZAV zertifiziert und damit förderfähig

 

VORAUSSETZUNGEN
  • Feststellungsbescheid der zuständigen Bezirksregierung
  • Kopie der Berufsurkunde
  • Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmegespräch
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Beantragung der Berufsurkunde
  • Nachweis über gültiges Arbeitsverhältnis
  • Deutsche Sprachkenntnisse (mind. B1)
UNTERRICHTSINHALTE

Es werden sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fertigkeiten in verschiedenen Fachbereichen vermittelt, unter anderem in:

• Physiotherapeutische Anwendung in Fachbereichen wie z. B. Orthopädie, Neurologie oder Pädiatrie
• Physiotherapeutische Techniken
• Befundung

STAATLICHE ANERKENNUNG

Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung inkl. Prüfungsgespräch wird die fachliche Qualifikation von der
Schule bescheinigt. Anschließend wird die deutsche Berufsurkunde durch die zuständige Behörde ausgestellt.
Je nach Herkunftsland der ursprünglichen Berufsurkunde dient das Bestehen der Abschlussprüfung als notwendige Voraussetzung zum Erhalt der Berufsurkunde.

FÖRDERUNG

Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Fortbildung gegebenenfalls gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Fördermöglichkeiten.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Lehrgang findet als circa 8-monatiger Lehrgang in Vollzeit und Präsenz statt und besteht aus schulischen Unterrichtsinhalten (500 UE à 45 Minuten) mit fachtheoretischen und fachpraktischen Anteilen und einer betrieblichen Lernphase beim Arbeitgeber mit Patientenkontakt (600 Zeitstunden).
Die Unterrichtszeiten erstrecken sich montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr.