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Inhouse-Schulungen sind speziell für Ihre Einrichtung geplante Fortbildungsveranstaltungen.
Ihre Vorteile
Sie können die Fortbildung maßgeblich mitgestalten: Sie bestimmen Inhalt, Umfang und Ablauf. Die Schulung kann so gezielt auf den Wissensstand der Mitarbeiter/innen und die spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet werden.
Durch eine Inhouse-Schulung wird eine große Anzahl von Mitarbeiter/innen erreicht. Gleichzeitig schafft das bekannte Umfeld eine motivierende und vertraute Lernatmosphäre.
Die Mitarbeiter/innen erarbeiten in der Gruppe neue Ideen, beschäftigen sich mit Problemlösungen und haben die Möglichkeit, neue Inhalte zu erschließen. Das stärkt den Zusammenhalt und fördert den Teamgeist.
Die Schulungen werden von qualifizierten Fachkräften abgehalten und praxisnah gestaltet. Um eine optimale Wirksamkeit am Arbeitsplatz zu entfalten, erhalten die Mitarbeiter/innen umfangreiche Seminarunterlagen, die helfen, das erarbeitete Wissen zu festigen.
Die Schulung im eigenen Haus spart Kosten, da Aufwendungen für Reisekosten und Spesen entfallen.
Außerdem bieten wir Ihnen
informative Arbeitsunterlagen
Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen
individuelle Betreuung Ihrer Einrichtung bzw. Organisation
In 3 Schritten zur Inhouse-Schulung
Überlegungen im Vorfeld
Zu welchem Thema wird eine Fortbildung benötigt?
Welches Ziel soll erreicht werden?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind sinnvoll?
Welcher zeitliche Rahmen steht zur Verfügung?
Wie viele Mitarbeiter/innen sollen an der Schulung teilnehmen?
Angebot anfordern Ein kurzes Telefonat ist der einfachste und schnellste Weg zu Ihrem persönlichen Angebot. Sie teilen uns Ihre Wünsche mit und wir erstellen Ihnen innerhalb weniger Tage ein individuelles Angebot. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung unter TEL +49(0)951|91555-0 zur Verfügung
Inhouse-Schulung buchen Nachdem alle Details zur Schulung besprochen wurden, erhalten Sie von uns einen Vertrag über die Durchführung.
Themen für Ihre Inhouse-Schulung
Grundsätzlich können Sie alle Themen, die für Ihre Einrichtung bzw. Organisation relevant sind, anfragen.
Beispiele für Themen
Pflege
Pflegeprozessdokumentation
Zeit- und Selbstmanagement
Pflegestärkungsgesetz
Interkulturalität in der Pflege
Pflegepraxis
Expertenstandards in der Pflege
Injektion
Kontrakturenprophylaxe
Validation
Kommunikation mit Angehörigen
Gerontopsychiatrie
10-Minuten-Aktivierung
Musiktherapie für demenziell Erkrankte
Millieutherapie
Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen
Gesundheitsförderung
Rückengerechtes Arbeiten
Stressbewältigung für Pflegekräfte
Pädagogik - Elementarbereiche
Beobachtungsinstrumente
Bildungs- und Erziehungspläne
ausgewählte Themen in der frühkindlichen Bildung
Kreative Sprachförderung mit Musik, Bewegung und Material
Aus Worten wird Beziehung - mit Kindern im Gespräch
Die Bedeutung der Trotzphase
Ernährungserziehung im Kindergarten
Von der Integration zur Inklusion
Elternarbeit
gelingendes Miteinander - Flüchtlingsfamilien in der Kita
Alles hat seine Zeit - Zeitmanagement in der Kita
Fortbildungspunkte und Fortbildungsverpflichtung für Praxisinhaber und fachliche Leiter
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer auf Bundesebene haben sich auf Basis der gemeinsamen Rahmenempfehlungen gem. § 125 Abs. 1 SGB V geeinigt, eine Pflicht zur Fortbildung einzuführen. Praxisinhaber oder fachliche Leiter einer Einrichtung für Physiotherapie, Ergotherapie oder Stimm-, Sprech-und Sprachtherapie mit Kassenzulassung müssen demnach innerhalb von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Fortbildungspflicht gilt ebenso für fachliche Leiter und angestellte Mitarbeiter einer Einrichtung für Podologie. Es müssen in einem Zeitraum von vier Jahren 48 Fortbildungspunkte erworben werden. Ein Fortbildungspunkt entspricht dabei in der Regel einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.
Zwischen den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer gibt es nach wie vor einen Dissens, welche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen "bepunktbar" sind und welche nicht anerkannt werden. Derzeit existiert keine verbindliche Regelung zur Vergabe der Fortbildungspunkte.
Die Höhe der Fortbildungspunkte wird allein vom DEB bestimmt. Die Anerkennung der ausgewiesenen Fortbildungspunkte, z.B. bei einer Zulassungsstelle bzw. einer Krankenkasse, kann vom DEB nicht garantiert werden.
Ob eine Bepunktung vorgenommen wird, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Seminar im Fort-und Weiterbildungsprogramm.
Sollte sich nach der Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung eine Anerkennungsfähigkeit herausstellen, werden die Punkte nachträglich vergeben
Fort- und Weiterbildungen
Fachbereiche Physiotherapie und Massage - Berufsbegleitende Seminare