Physiotherapeut (m/w/d)

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sind Fachleute für den Bewegungs- und Halteapparat eines Menschen. Sie behandeln Patienten und Patientinnen, die in ihrer Beweglichkeit alters-, krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt sind und helfen bei der Entwicklung, dem Erhalt oder der Wiederherstellung aller Funktionen im physischen Bereich.

Ausgebildete Fachkräfte arbeiten in Krankenhäusern, Fitnessstudios, Rehabilitationskliniken oder Facharzt- und physiotherapeutischen Praxen. Durch den Einsatz geeigneter Verfahren in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen stehen sie Menschen jeder Altersgruppe zur Seite.

Die Physiotherapie gehört zu den nichtärztlichen Heilberufen. Auf der Basis ärztlicher Diagnosen werden individuelle Therapiepläne entwickelt, die schließlich gemeinsam mit den Patienten und Patientinnen in Einzel- oder Gruppenbehandlungen durchgeführt werden.

EINSATZFELDER
  • Kliniken
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Kur- und Wellnesseinrichtungen
  • Fitnessstudios
  • Facharztpraxen
  • Selbstständigkeit in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE
  • Anatomie und Physiologie
  • Krankheitslehre, Hygiene, angewandte Physik  und Biomechanik
  • Prävention und Rehabilitation, Trainings- und  Bewegungslehre
  • Bewegungserziehung, krankengymnastische  Behandlungstechniken
  • Massagetherapie
  • Erste Hilfe und Verbandtechnik
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Sprache und Schrifttum
  • Psychologie, Pädagogik, Soziologie
  • Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
  • Elektro-, Licht- und Strahlentherapie
  • Hydro-, Balneo-, Thermo- und Inhalationstherapie
  • Methodische Anwendung der Physiotherapie in den  medizinischen Fachgebieten


Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie absolviert.

ZUGANSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung.
Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleich-wertige Qualifikation mit mindestens einer zweijährigen Berufs-
ausbildung ist ebenfalls qualifizierend.
Empfohlen werden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im sozialen Bereich oder einer Pflegeeinrichtung sowie eine Impfung gegen Hepatitis A/B.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein
amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.

Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist  (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen  müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht  werden.)
  • Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen der nichtärztlichen Heil- und Assistenzberufe in privater Trägerschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Schulgeldersatz gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und § 22 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) vom Freistaat Bayern teilweise getragen. Damit entsteht für Schüler*innen die sog. "Schulgeldfreiheit".

Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht vom sog. "Gesundheitsbonus" umfasst. Ein Verwaltungskostenanteil von 98€ pro Monat ist daher zur Zahlung fällig. Weitere Gebühren umfassen u. a. Wiederholungsprüfungen und die Berufsanerkennung. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Regelungen zur sog. "Schulgeldfreiheit" gelten zunächst bis zum 31.12.2024.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung").  Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS

Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.