Ergotherapeut (m/w/d)
Die Ergotherapie ist eine vielfältige Therapieform und deckt die medizinischen Fachgebiete Pädiatrie, Geriatrie, Neurologie, Orthopädie und Psychiatrie ab. Ergotherapeut*innen behandeln Menschen jeden Alters mit Störungen in der Motorik, der Wahrnehmung sowie im Bereich der kognitiven und psychischen Fähigkeiten.
Das Ziel ergotherapeutischer Maßnahmen ist die Selbständigkeit der Patient*innen so weit wie möglich zu erhalten oder wieder herzustellen. Dies kann das Training der Aufmerksamkeit, der Konzentration und der Ausdauer beinhalten sowie insgesamt lebenspraktische Fähigkeiten.
Durch spezielle Behandlungsmethoden kann eine ausgebildete Fachkraft individuell auf die Menschen eingehen und somit die Bewältigung von Alltag und Beruf ermöglichen. Ergotherapeutische Maßnahmen sind auf Ganzheitlichkeit ausgelegt und ressourcenorientiert.
Neben einer individuellen Behandlung und Beratung gehören auch eine gründliche Anamnese und Befundung zu den Aufgaben von Ergotherapeut*innen. Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Therapierenden, den Patient*innen sowie deren Umfeld ist ein wichtiger Aspekt der Therapie.
EINSATZFELDER
- Krankenhäuser
- Rehabilitationszentren
- Justizvollzugsanstalten
- Förderschulen
- Selbstständigkeit in eigener Praxis
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:
- Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
- Fachsprache
- Biologie, Anatomie und Physiologie
- Gesundheits-/Krankheitslehre und Arbeitsmedizin
- Psychologie und Pädagogik
- Medizinsoziologie und Gerontologie
- Grundlagen der Ergotherapie
- Ergotherapeutische Verfahren
- Ergotherapeutische Mittel
- Fallbearbeitung
- Deutsch | Kommunikation | Politik | Gesellschaft
Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze z. B. in den aufgeführten Einsatzfeldern der ergotherapeutischen Arbeit absolviert.
FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS
Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden.
WFOT ZERTIFIZIERT
Anerkannte Schule der World Federation of Occupational Therapists (WFOT)
Die Schule entspricht den Ausbildungsstandards des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V. (DVE).
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Für Standorte in Bayern ist bei der Feststellung der Schulgeldhöhe eine Minderung gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BayScHFG) berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.
Für Materialien, Berufsanerkennung sowie Abschluss- und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.
Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe Informationsblatt „Fördermöglichkeiten während der Ausbildung“). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangskosten sind gesondert geregelt
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz und Sorgfalt mitbringen.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule oder eine gleichwertige schulische Vorbildung mit mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung ist ebenfalls qualifizierend. Empfohlen werden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder im sozialen Bereich sowie eine Impfung gegen Hepatitis A/B.
Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ
Aufgrund der bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)