Integrationssprachkurse mit Alphabetisierung
Kommen Sie und lernen Sie bei uns in möglichst kurzer Zeit die deutsche Sprache, um in allen Situationen des täglichen Lebens sprachlich selbstständig zu agieren und mehr über das Alltagsleben, die Rechtsordnung, die Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie…
- zum ersten Mal überhaupt Lesen und Schreiben lernen möchten,
- die lateinische Schrift von Grund auf erlernen möchten,
- Ihre Kenntnisse der Schriftsprache verbessern möchten und
- gleichzeitig besser Deutsch sprechen und verstehen möchten.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Sie sind...
- Ausländer oder Spätaussiedler und haben gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
- Ausländer und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen.
- Ausländer und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert.
KURSINHALTE
Grundlage der Sprachkurse sind die Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und die Integrationskursverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Dementsprechend erreichen Sie im
- Basis-Alpha-Kurs innerhalb von 300 Unterrichtsstunden eine Grundalphabetisierung und mündliche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A1.1
- Aufbau-Alpha-Kurs A innerhalb von weiteren 300 Unterrichtsstunden elementare Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A1.2
- Aufbau-Alpha-Kurs B innerhalb von weiteren 300 Unterrichtsstunden elementare Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 - ggf. selbständige Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1
und erhalten im
- Orientierungskurs innerhalb von 60 Unterrichtsstunden ausreichend Kenntnisse über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland,
um erfolgreich an der Integrationsprüfung teilzunehmen, die für die Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich ist.
KURSKOSTEN
Die Unterrichtsstunde kostet 2,94 €.*
*vorbehaltlich Gebührenänderung
FÖRDERUNG
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag gemäß § 9 Absatz 2 IntV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit.
Wenn die Zahlung des Kostenbeitrags für die übrigen Teilnehmer eine besondere Härte darstellt, kann dieser ebenfalls auf Antrag und nach einer entsprechenden Prüfung durch das Bundesamt erlassen werden.
FAHRTKOSTEN
Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder durch das Bundesamt vom Kostenbeitrag befreit wurden, können außerdem bei einem Fußweg von mindestens 3,0 km zwischen Wohnung und Kursstätte einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.
KURSDAUER
Vollzeitkurse mit 1000 Unterrichtsstunden, d. h. 25 Unterrichtsstunden pro Woche dauern ca. 10 Monate.
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