Integrationssprachkurs (Eltern)
Kommen Sie zum DEB und lernen Sie bei uns in möglichst kurzer Zeit die deutsche Sprache, um in allen Situationen des täglichen Lebens sprachlich selbstständig zu agieren und mehr über das Alltagsleben, die Rechtsordnung, die Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Sie sind …
- Ausländer*in oder Spätaussiedler*in und haben gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.
- Ausländer*in und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen.
- Ausländer*in und wurden zur Teilnahme am Integrationskurs aufgefordert.
- Ausländer*in mit einer Aufenthaltsgestattung und Staatsangehörigkeit Syrien, Eritrea oder Somalia oder
- Ausländer*in mit einer Duldung gem. § 60a Abs.2 Satz 3 AufenthG oder
- Ausländer*in mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG.
KURSINHALTE
Grundlage der Sprachkurse sind die Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und die Integrationskursverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Sie erreichen im
- Basissprachkurs innerhalb von 300 UE elementare Sprachkenntnisse
und im
- Aufbausprachkurs innerhalb von weiteren 300 UE selbstständige Sprachkenntnisse
- Spezialsprachkurs innerhalb von weiteren 300 UE selbstständige Sprachkenntnisse
und erhalten im
- Orientierungskurs innerhalb von 100 UE Kenntnisse über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur der Bundesrepublik Deutschland
KURSKOSTEN
Die Unterrichtsstunde kostet 4,40 €.*
*vorbehaltlich Gebührenänderung
FÖRDERUNG
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfangende werden auf Antrag gemäß § 9 Absatz 2 IntV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit.
Wenn die Zahlung des Kostenbeitrags für die übrigen Teilnehmenden eine besondere Härte darstellt, kann dieser ebenfalls auf Antrag und nach einer entsprechenden Prüfung durch das Bundesamt erlassen werden.
FAHRTKOSTEN
Teilnahmeberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder durch das Bundesamt vom Kostenbeitrag befreit wurden, können außerdem bei einem Fußweg von mindestens 3,0 km zwischen Wohnung und Kursstätte einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.
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