Kinderpfleger (m/w/d)

Kinderpfleger*innen sind vor allem für die Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern zuständig.

In den Einrichtungen der Kinderbetreuung unterstützen sie vor Ort tätige (sozial)pädagogische Fachkräfte.

Zu den Aufgabenbereichen einer ausgebildeten Fachkraft zählen unter anderem die Anleitung beim Spielen, die Auswahl und Bereitstellung von pädagogisch wertvollem und altersgemäßem Spielmaterial, sowie die Erledigung von Hausarbeit, die mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also beispielsweise die Essenzubereitung oder die Wäschepflege.

Außerdem umfasst das Tätigkeitsfeld der Kinderpflege den ständigen Kontakt mit den Eltern.

EINSATZFELDER

Einrichtungen der Kinderbetreuung, z.B.

  • Kinderkrippen und Horte
  • Kindergärten
  • Tagesstätten für Kinder und Jugendliche
  • Kinderheime
  • sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  • Religionslehre und Religionspädagogik / Ethik
  • Deutsch und Kommunikation
  • Englisch
  • Sozialkunde und Berufskunde
  • Pädagogik und Psychologie
  • Ökologie und Gesundheit
  • Rechtskunde
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
  • Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
  • Werkerziehung und Gestaltung
  • Musik und Musikerziehung
  • Sport- und Bewegungserziehung
  • Hauswirtschaftliche Erziehung
  • Säuglingsbetreuung
  • Sozialpädagogische Praxis
UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel im ersten Ausbildungsjahr 6 Zeitstunden und im zweiten Ausbildungsjahr 7 Zeitstunden wöchentlich.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen, Kontaktbereitschaft,
psychische Stabilität, Interesse an Kunst, Musik und Werken mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ein Haupt bzw. Mittelschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss. Teilnehmende, die das sozialpädagogische Einführungsjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben, können an der Berufsfachschule für Kinderpflege in das zweite Schuljahr aufgenommen werden.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.

Für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Kinderpflege müssen Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch zudem hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Die Lehrgangskosten werden allerdings durch zusätzliche Zuschüsse und den Schulgeldersatz des Freistaates Bayern abgegolten. 

Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt. 

Pro Schuljahr fallen 150 € an Materialkosten an. Für die Berufsanerkennung sowie Abschluss- und Wiederholungsprüfungen entstehen weitere Gebühren.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung"). Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Teilnehmer müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.

FACHHOCHSCHULREIFE | BERUFSSCHULE PLUS

Durch den Besuch von Zusatzunterricht an Berufsschulen in der Region kann nach drei Jahren die Fachhochschulreife erlangt werden. Voraussetzung hierfür ist der mittlere Schulabschluss.