Altenpflegehelfer (m/w/d)
Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen unterstützen Altenpfleger und Altenpflegerinnen bei der Betreuung und Pflege älterer Menschen.
Sie arbeiten u. a. in Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Tagespflege- und Kureinrichtungen und mobilen Pflegediensten. Dort helfen sie den pflegebedürftigen Senioren beim An- oder Umziehen, bei der Körperpflege oder bei der Nahrungsaufnahme. Ausgebildete Fachkräfte begleiten Senioren im Alltag und bei der Freizeitgestaltung. Sie sind Zuhörer und Ansprechpartner für Belange jeder Art. Sie regen soziale Kontakte an und begleiten Familien- und Nachbarschaftshilfe.
EINSATZFELDER
- Seniorenheime
- Gerontologische Stationen in Kliniken
- Tagespflegeeinrichtungen
- Betreutes Wohnen
- Mobile Pflegedienste
- Kureinrichtungen
AUSBILDUNGSINHALTE
Während der Umschulung werden folgende Bereiche unterrichtet:
Lernbereich 1
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
Lernbereich 2
- Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
Lernbereich 3
- Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit kennen und berücksichtigen
Lernbereich 4
- Berufe in der Altenpflege
- Zusätzlich werden praktische Einsätze in Einrichtungen der Altenpflege absolviert.
UNTERRICHTSZEITEN
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 7 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst in der Regel 8 Zeitstunden pro Tag.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Interessenten an einer Umschulung zum Altenpflegehelfer oder zur Altenpflegehelferin sollten ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kontaktbereitschaft mitbringen. Voraussetzungen für den Zugang zur Umschulung sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie die Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Qualifikation. Zum Nachweis der Eignung sind zum Umschulungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Umschulungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.
HINWEIS ZUM MASERNSCHUTZGESETZ AB 01.03.2020
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zum Masernschutz ist im Rahmen der praktischen Ausbildung der Nachweis über den Impfschutz gemäß § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz notwendig.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
VERSICHERUNG
Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.
SCHULGELD UND FÖRDERUNG
Die Umschulung kann bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Lehrgangsgebühr ist gesondert geregelt. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.