Physiotherapeut (m/w/d) -verkürzte Ausbildungsdauer-

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sind spezialisiert auf den Bewegungs- und Halteapparat eines Menschen. Sie behandeln Menschen, die in ihrer Beweglichkeit alters-, krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt sind und helfen bei der Entwicklung, dem Erhalt oder der Wiederherstellung aller Funktionen im physischen Bereich.

Ausgebildete Fachkräfte arbeiten in Krankenhäusern, Fitnessstudios, Rehabilitationskliniken oder Facharzt- und physiotherapeutischen Praxen. Durch den Einsatz geeigneter Verfahren in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen stehen sie Menschen jeder Altersgruppe zur Seite.

Die Physiotherapie gehört zu den nichtärztlichen Heilberufen. Auf der Basis ärztlicher Diagnosen werden individuelle Therapiepläne entwickelt, die sie schließlich gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten in Einzel- oder Gruppenbehandlungen durchführen.

EINSATZFELDER
  • Kliniken
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Kur- und Wellnesseinrichtungen
  • Fitnessstudios
  • Facharztpraxen
  • Selbstständig in eigener Praxis
AUSBILDUNGSINHALTE

Während der schulischen Ausbildung werden folgende Inhalte behandelt:

  •  Anatomie und Physiologie

  •  Krankheitslehre

  • Angewandte Physik

  • Trainings- und Bewegungslehre

  • Physiotherapeutische Anwendungen

  • Physiotherapeutische Behandlungstechniken

  • Bewegungserziehung

  • Befunderhebung

Im Rahmen der Ausbildung werden praktische Einsätze in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie absolviert.

UNTERRICHTSZEITEN

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag statt. Die durchschnittliche tägliche Unterrichtszeit beträgt 8 Unterrichtseinheiten. Die praktische Ausbildung umfasst 6 Zeitstunden pro Tag.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

Wer sich für den Beruf interessiert, sollte ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen mitbringen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind der schulische Abschluss der Ausbildung „Masseur und
medizinischer Bademeister (m/w/d)“ nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister (m/w/d)“ sowie die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.

Zum Nachweis der Eignung sind zum Ausbildungsbeginn ein amtliches Führungszeugnis sowie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als 3 Monate sein.

Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teil­nahme am Unterricht gewährleistet ist.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Zugangsvoraussetzungen nachweist (Bei Nichtvorliegen zum Bewerbungszeitpunkt genügt das Zwischenzeugnis. Die erforderlichen Unterlagen müssen jedoch nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.)
  • ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis
VERSICHERUNG

Teilnehmende, die während des Bildungsganges in keinem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht im Rahmen einer Reha-Maßnahme gefördert werden, sind während der Gesamtdauer des Bildungsganges und auf dem Weg von der bzw. zur Ausbildungsstätte unfallversichert.

SCHULGELD UND FÖRDERUNG

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen der nichtärztlichen Heil- und Assistenzberufe in privater Trägerschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Schulgeldersatz gemäß Art. 47 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und § 22 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) vom Freistaat Bayern teilweise getragen. Damit entsteht für Schüler*innen die sog. "Schulgeldfreiheit".

Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht vom sog. "Gesundheitsbonus" umfasst. Ein Verwaltungskostenanteil von 98€ pro Monat ist daher zur Zahlung fällig. Weitere Gebühren umfassen u. a. Wiederholungsprüfungen und die Berufsanerkennung. Lehr- und Lernmittel werden zum Teil leihweise zur Verfügung gestellt.

Die Regelungen zur sog. "Schulgeldfreiheit" gelten zunächst bis zum 31.12.2024.

Fördermöglichkeiten bestehen bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (siehe "Fördermöglichkeiten während der Ausbildung").  Bei der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit, ein Jobcenter oder sonstige Dritte gefördert werden. Die Teilnehmenden müssen sich ggf. rechtzeitig um einen Bildungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bemühen.